Kommunale Baumschutzsatzungen - Ein Ärgernis für den Bürger?

30.10.14 – von Dr. Petra Ludwig-Sidow –

Bäume hatten schon immer eine besondere Bedeutung für den Menschen. Insbesondere Linden wurden in Schleswig-Holstein gerne zum Schutz neben die Höfe gepflanzt, sie waren Zeugen vom Werden und Vergehen der Bauerngenerationen. Heute schützen Bäume ganz praktisch vor Staub, Lärm und Hitze, je älter desto mehr. Viele Städter und Zeitgetriebene ziehen ins Grüne, aber dann empfinden sie Bäume schnell als lästig.

Doch ein Baum dient nicht nur seinem Eigentümer. Er spendet Sauerstoff für viele Menschen, bindet Staub und in seiner Holzmasse Kohlendioxid, dient zahllosen Insekten und Vögeln und ist an heißen Sommertagen eine Kaltluftquelle für die ganze Nachbarschaft. Ein Baum ist von allgemeinem Wert, sein Erhalt stellt einen öffentlichen Belang dar.

In Zeiten des Klimawandels wollen deshalb viele Kommunen ihre Bäume wieder besser schützen und stellen Baumschutzsatzungen auf oder, wie Bad Oldesloe, reaktivieren die, die sie unter schwarz-gelb vor 10 Jahren abschafften.

In Ammersbek hat nun die FDP innerhalb weniger Jahre zum zweiten Mal einen Antrag auf Abschaffung der vorbildlichen Ammersbeker Baumschutzsatzung gestellt. Zum Glück sprachen sich im Ausschuss mehrere dagegen aus, vor allem SPD und Grüne. Der Antrag wurde zurückgezogen, stattdessen will die FDP einen Änderungsantrag erarbeiten.

Das Hauptargument der FDP, dass Eigentümer ohne eine solche Satzung ihren Garten eigenverantwortlich gestalten können, wurde von der Grünen-Umweltpolitikerin Angelika Schmidt schnell entkräftet. Sie führte aus, dass noch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Bäume können im B-Plan geschützt sein oder als landschafts- oder ortsbildprägend. Sie können als Biotopbäume oder Naturdenkmal geschützt sein oder nach Artenschutz, weil in Ritzen oder unter der Rinde Fledermausquartiere o.ä. sind. Ungenehmigte Fällungen können zu Bußgeldern bis zu 50.000 Euro führen.

Auch zu der von der FDP angestrebten Entbürokratisierung führt die Abschaffung nicht: Fällgenehmigunen müssten bei der Bauaufsicht und/oder der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Diese muss die Gemeinde beteiligen. Baumschutzsatzungen haben dagegen den bürgerfreundlichen Vorteil, dass alles von der Gemeindeverwaltung geprüft wird und man einen zentralen Ansprechpartner hat.

Und für die Bürger einer Gemeinde hat sie den Vorteil, dass drei Mal nachgedacht wird, bevor ein Baum sterben muss und wenigstens Ersatz gepflanzt wird. Ohne Baumschutzsatzung würde im Laufe der Jahrzehnte der Baumbestand in Ammersbek immer weiter zurückgehen.

Infos und Links der schleswig-holsteinischen Landesregierung zu Baumschutzsatzungen

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