Klimaschutz gegen Klimaschutz ausspielen?

03.01.23 –

Sollten geschützte Bäume gefällt werden dürfen, wenn für Solaranlagenplanung auf Einfamilienhäusern ihr Schatten stört?

Wir sagen nein, denn die Klimaschutzleistungen eines Baumes - direkte Kühlung und Bindung von CO2 über mehr als 100 Jahre - sind wertvoll für alle Bürger. Um deutlich zu machen, dass Baumschutz nicht allein dem Ortsbild und dem Naturschutz dient, stellen wir einen Antrag im ersten Umweltausschuss des Jahres 2023.


Bäume sind Klimahelden! Darum sollten Bäume nicht für Solaranlagen fallen.

Seit Herbst gibt es zunehmend Anträge auf Fällungen von Bäumen, weil sie Dächer von Einfamilienhäusern beschatten, auf denen Solaranlagen geplant sind. Als Begründung wird das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) herangezogen, das in seiner neuen Fassung vom Juli 2022 den Anlagen für erneuerbare Energien ein "überragendes öffentliches Interesse" ein­räumt. Sie sind damit in den Schutzgüterabwägung ein sogenannter "vorrangiger Belang", haben also auch Vorrang gegenüber dem Naturschutz.

  • Aber ist es nur eine Frage des Natur- und Artenschutzes, wenn in Siedlungen Bäume per Baumschutzsatzung oder Bebauungsplan geschützt sind?
  • Sind Bäume nicht auch wichtig für das Ortsbild und die Ästhetik?
  • Und dienen sie nicht sogar vor allem dem Klimaschutz?
  • Bäume sind viele größere Klimahelden als 50 m2 Solarpanele! Bäume sind eine direkte Kohlendioxid­senke und lagern den Kohlenstoff langfristig ein.
  • Bäume produzieren nicht nur Sauerstoff sondern kühlen ihre Umgebung direkt und mildern damit die Auswirkungen von Hitzetagen in den Siedlungen. 
  • Viele Bäume in Ammersbek sind bereits gefallen, weil der Klimawandel uns heftigere Stürme beschert und Herbstorkane, die schon beginnen, wenn die Bäume noch belaubt sind.

Es bleibt zu hoffen, dass in Ammersbek nicht bald auch Bäume fallen, weil Hauseigentümer vor allem die persönlichen finanziellen Folgen des Klimawandels abmildern wollen. Deshalb beantragen wir auf der ersten Umweltausschuss des Jahres 2023 die Baumschutzsatzung um einen Satz zu ergänzen: "Ein Recht auf Verschattungsfreiheit von Solarpanelen gilt hier nicht als ein öffentliches Interesse, das mehr wiegt, als die Klimaschutzleistungen von Bäumen."

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