20.10.24 –
Natürlich hoffen wir alle, dass es nie passiert: Ein „Blackout“, d.h. ein mehrtägiger Ausfall unserer Stromversorgung. Aber wenn es passiert - sei es durch Netzdefekt, Sonnenwind, Unwetter oder Sabotage - sollte jede Gemeinde und ihre Einsatzkräfte gut vorbereitet und gerüstet sein.
Denn - ein Blackout bringt fast alles zum Erliegen, was uns im Alltag selbstverständlich ist:
Deshalb ist ein wichtiger Teil des Notfallplans eine Informationsschrift an die örtliche Bevölkerung. wie man für einen solchen Krisenfall persönlich vorsorgen kann und wo man im Notfall Hilfe findet. Das sind gut erreichbare Notfall-Informationspunkte, diein Schleswig-Holstein auch „Leuchttürme“ genannt werden.
Hier kann im akuten Notfall die Hilfe von Einsatzkräfte gerufen, nachbarschaftliche Hilfe organisiert und Lageinformationen aufgenommen und weitergeleitet werden. Notstromversorgte „Leuchttürme“ können insbesondere für Menschen, die medizinisch auf Strom angewiesen sind, lebensrettende Anlaufstellen. sein.
Kategorie
Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, den [...]
Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung sowie Beteiligung bei Flächennutzungsplanungen und Verkehrsplanungen von herausragender Bedeutung, [...]
Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, den [...]
Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung sowie Beteiligung bei Flächennutzungsplanungen und Verkehrsplanungen von herausragender Bedeutung, [...]