
09.01.25 –
Gemäß den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2022/49/EG) und deren Überführung in nationales Recht durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Gemeinde Ammersbek dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufstellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sowie fortzuschreiben.
Die zur Fortschreibung vorgesehene Fassung des Lärmaktionsplans wird im öffentlichen Teil des Umweltausschusses am 20.01.2025 inhaltlich vorgestellt. Im Anschluss ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Unterlagen im Rathaus sowie online unter www.ammersbek.de vorgesehen. Die Vorstellung im Umweltausschuss dient zeitgleich als öffentliche Informationsveranstaltung. Alle Interessierten sind daher eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
Für Rückfragen erreichen Sie das Bauamt unter 040 / 605 81-161.
Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung sowie Beteiligung bei Flächennutzungsplanungen und Verkehrsplanungen von herausragender Bedeutung, [...]
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