Bünningstedt Alte Schule, neue Schule und wie weiter?

Ammersbek baut in Bünningstedt eine neue Schule. Das ist schön für die Kinder, aber nicht nur Miesepeter sehen auch viele Nachteile:

Hohe Investitionskosten: Auch wenn der Schulneubau infolge eines sehr guten energetischen Standards eine hohe Fördersumme erhielt, ist er teuer. Der Bau summiert sich auf  13 Millionen Euro, hinzu kommt fast eine Million Euro für das 29.000 Quadratmeter große Grundstück, das 2020 erworben wurde. Diese Summen kann Ammersbek nur mit Kredit­auf­nahme stemmen. Die CDU-Fraktion errechnete für die Gemeinde zum Jahresende 2022 einen Schulden­stand von 11 Millionen Euro, soviel wie noch nie. Es wird laut CDU mindestens 12 Jahr dauern, bis der Schuldenstand in etwa wieder auf dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre gesunken ist.

Unsichere Gegenfinanzierung: Die Hoffnung des Bürgermeisters und mancher Fraktionen ist, den Schulneubau durch den Verkauf von Einfamilienhausgrundstücken auf dem alten Schul­gelände gegenfinanzieren zu können. Für die Umsetzung braucht es jedoch eine Änderung der Bauleit­pläne, die vom Innenministerium, Abteilung Landesplanung, genehmigt werden müssen. In einem Vorgespräch legte die Landesplanung dem Ammersbeker Bürger­meister jedoch dar, dass der Landesentwicklungsplan für Dörfer "ab vom Schuss" nur eine begrenzte Wohn­raumentwicklung zulässt[1]. Nur ein Um- und Ausbau des alten Schul­gebäudes würde genehmigt werden, nicht aber ein Neubaugebiet. Hiervon ließ sich der Bürgermeister nicht entmutigen und hofft, die Landesplanungsbehörde noch umstimmen zu können.

Hoher Ressourcenverbrauch: Bund und Land bekennen sich dazu, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die Gemeinden sollen sich auf Innenentwicklung konzentrieren, also auf  Konversion von bebauten Flächen, Lückenbebauung, Aufstockung und Sanierung von Altbestand. Der Neubau der Bünningstedter Schule geht mit enormem Landschaftsverbrauch einher, denn wo bald das Schulleben blüht, wogte vorher auf fruchtbarem Boden Getreide für die Ernährung. Außerdem bedeutet Neubau einen hohen Verbrauch an Rohstoffen und Energie, während die sogenannte Graue Energie im alten Gebäude bei Abriss verloren geht.

Aus diesen Gründen waren die Ammersbeker Grünen ursprünglich dafür, das Schulgebäude zu erhalten und zu sanieren. Dies hätte jedoch umfängliche Baumaßnahmen bei laufendem Schulbetrieb bedeutet. So stimmten sie schließlich einem Neubau zu, mit der Maßgabe, dass es ein energetisch optimales Schulgebäude wird.

Aber nun stellt sich die nächste Frage: Soll man das alte Schulgebäude abreißen und auf der Bauschuttdeponie entsorgen? Soll man das Grundstück, das Tafelsilber der Gemeinde, an Investoren verkaufen, die dort Einfamilienhäuser bauen für wenig Menschen mit viel Geld?

Es besteht immer mehr Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Das funktioniert im Allgemeinen nicht mit Einfamilienhäusern, sondern nur mit Geschosswohnungsbau. Den gibt es im dörflich geprägten Bünningstedt bisher nicht. Um die dörfliche Eigenart Bünningstedts zu erhalten, sollte sich ein neues Wohnbaugebiet in die bestehende Ortsstruktur einfügen und nicht wie ein Fremdkörper von dieser absetzen. Geschosswohnungsbau ließe sich aber auch zurückhaltend gestalten, beispielsweise durch zweigeschossige Punkthäuser mit der Anmutung eines Einfamilien­hauses, aber mit vier bis acht Wohnungen. In serieller Holz-Modul-Bauweise oder vielleicht sogar als Strohbau könnten der Klimafußabdruck und die Baukosten im Rahmen gehalten werden. Zudem würden die Wohneinheiten nur zu zwei Drittel auf den Bünningstedt zugestandenen Entwicklungs­rahmen angerechnet werden.

Wir Grünen haben aber noch eine andere Idee, die das alte Schulgebäude einbezieht und nicht abreißt und das Grundstück im Eigentum der Gemeinde belässt.

 


[1] Der Landesentwicklungsplan ermöglicht "Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung, die zwischen den Siedlungsachsen liegen und keine Schwerpunkte für Wohnen und Gewerbe sind" bis 2036 neue Wohnungen nur im Umfang von bis zu 15 Prozent des Ende 2020 vorhandenen Wohnungsbestandes. Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet.

Eine geringe Überschreitung der 15 Prozent ist möglich für Innenentwicklung auf Flächen von zentraler städtebaulicher und ortsplanerischer Bedeutung, wenn z.B. ein städtebaulicher Missstand vermieden oder beseitigt werden soll, oder ein besonderer Wohnungsbedarf zu decken ist. Aber auch wenn die 15 Prozent bisher durch Maßnahmen der Innenent­wicklung erfolgt ist und es nachweislich einen dringenden Wohnungsneubaubedarf für die örtliche Bevölkerung gibt, der nur durch die Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu decken ist.



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