Der lange Weg zur Außenbereichssatzung

24.02.22 – von Klaus Tim –

Für die Splittersiedlung Hamburger Str. 20 – 32 wird eine Außenbereichssatzung erlassen. Damit soll der Bestand der Häuser im durch das Baugesetz vor Bebauung geschützten sogenannten Außenbereich gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten zugelassen werden. Gleichzeitig soll der B-Plan Nr. 8 aufgehoben werden, der einem Landwirtschafsbetrieb diente, der schon lange keine Landwirtschaft mehr betreibt.
Die Gemeinde greift zu dieser 2016 beschlossenen Maßnahme, da sich so am besten die Probleme in diesem Bereich, die immer wieder zu Beschwerden und Anfragen und Einschreiten der Behörden führten, lösen lassen. Vorrangig geht es dabei um den ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb, auf dessen Gelände seit Jahren ein Fahrzeugbau tätig ist, der seine Gebäude auch außerhalb des B-Planes im Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtete, und einen Fensterhandel, der öffentliches Gelände als Abstellplatz benutzt. Ein anders gelagerter Anlass ist ein Klempner, der hier eigentlich sein Gewerbe nicht betreiben darf (wie der Fensterhändler), da diese beiden Häuser laut Flächennutzungsplan einen Bezug zur Landwirtschaft haben.

  • Um das ganze Gebiet sinnvoll zu überplanen und den „Wildwuchs“ zu beseitigen, wurde vom Kreis das Aufstellen einer Außenbereichssatzung vorgeschlagen.
  • Und so beschließt die GV im Juni 2016 das Aufstellen einer Außenbereichssatzung.
  • Auf Nachfrage wird im Februar 2018 – nach 1½  Jahren – mitgeteilt: es fehlt noch die Unterschrift eines Anliegers. Denn diese tragen die Kosten des Verfahrens.
  • Im Mai 2018 wird der Bereich der Außenbereichssatzung geringfügig geändert, und die Gemeindevertretung (GV) beschließt im August die Aufstellung der Satzung.
  • Im Oktober 2018 stellt sich heraus, dass ein in den Jahren aufgewachsener Wald die Außenbereichssatzung so wie geplant unmöglich macht.
  • Im Dezember 2018 teilt der Bürgermeister dies im Bauausschuss mit; die Eigentümer erhalten ihre Vorauszahlung zurück.
  • Der Bereich der Außenbereichssatzung wird nun auf die Häuser Nr. 30 – 32 beschränkt, wodurch die „Auslöser“ 20 – 28 nicht erfasst werden. Dies beschließt die GV im Februar 2019.
  • Petra weißt die Verwaltung darauf hin, dass durch einen Erlass vom April 2019 das Landeswaldgesetz geändert wurde, wodurch eine Außenbereichssatzung für das ursprünglich geplante Gebiet (Hausnummern 20 – 32) doch möglich wird.
  • Uns so beschließen der Bauausschuss und die Gemeindevertretung am 4.9. bzw. 1.10.2019 die nun vorliegende Außenbereichssatzung.
  • Und wir Grüne fragen mehrmals nach, wie der Stand der Dinge ist.
  • Und es dauert 2 1/3 Jahr bis zur Auslegung der Satzung.

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