24.02.22 –
Für die Splittersiedlung Hamburger Str. 20 – 32 wird eine Außenbereichssatzung erlassen. Damit soll der Bestand der Häuser im durch das Baugesetz vor Bebauung geschützten sogenannten Außenbereich gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten zugelassen werden. Gleichzeitig soll der B-Plan Nr. 8 aufgehoben werden, der einem Landwirtschafsbetrieb diente, der schon lange keine Landwirtschaft mehr betreibt.
Die Gemeinde greift zu dieser 2016 beschlossenen Maßnahme, da sich so am besten die Probleme in diesem Bereich, die immer wieder zu Beschwerden und Anfragen und Einschreiten der Behörden führten, lösen lassen. Vorrangig geht es dabei um den ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb, auf dessen Gelände seit Jahren ein Fahrzeugbau tätig ist, der seine Gebäude auch außerhalb des B-Planes im Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtete, und einen Fensterhandel, der öffentliches Gelände als Abstellplatz benutzt. Ein anders gelagerter Anlass ist ein Klempner, der hier eigentlich sein Gewerbe nicht betreiben darf (wie der Fensterhändler), da diese beiden Häuser laut Flächennutzungsplan einen Bezug zur Landwirtschaft haben.
Kategorie
Verkehrs- und Bauwesen, Bauleitplanung inkl. Flächennutzungsplanung (federführender Ausschuss), Brandschutz
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