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03.01.23 –
Sollten geschützte Bäume gefällt werden dürfen, wenn für Solaranlagenplanung auf Einfamilienhäusern ihr Schatten stört?
Wir sagen nein, denn die Klimaschutzleistungen eines Baumes - direkte Kühlung und Bindung von CO2 über mehr als 100 Jahre - sind wertvoll für alle Bürger. Um deutlich zu machen, dass Baumschutz nicht allein dem Ortsbild und dem Naturschutz dient, stellen wir einen Antrag im ersten Umweltausschuss des Jahres 2023.
Bäume sind Klimahelden! Darum sollten Bäume nicht für Solaranlagen fallen.
Seit Herbst gibt es zunehmend Anträge auf Fällungen von Bäumen, weil sie Dächer von Einfamilienhäusern beschatten, auf denen Solaranlagen geplant sind. Als Begründung wird das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) herangezogen, das in seiner neuen Fassung vom Juli 2022 den Anlagen für erneuerbare Energien ein "überragendes öffentliches Interesse" einräumt. Sie sind damit in den Schutzgüterabwägung ein sogenannter "vorrangiger Belang", haben also auch Vorrang gegenüber dem Naturschutz.
Es bleibt zu hoffen, dass in Ammersbek nicht bald auch Bäume fallen, weil Hauseigentümer vor allem die persönlichen finanziellen Folgen des Klimawandels abmildern wollen. Deshalb beantragen wir auf der ersten Umweltausschuss des Jahres 2023 die Baumschutzsatzung um einen Satz zu ergänzen: "Ein Recht auf Verschattungsfreiheit von Solarpanelen gilt hier nicht als ein öffentliches Interesse, das mehr wiegt, als die Klimaschutzleistungen von Bäumen."
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Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Wirtschaftsförderung
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