Offener Brief zu den Timmerhorner Teichen an den Kreis

25.01.19 – von Olaf Willunh –

Wir sind in Sorge. Deshalb hat B90/DIE GRÜNEN heute einen offenen Brief an den Landrat, die Wasserwirtschaft und die Bauaufsicht des Kreises Stormarn geschrieben. Dieser ging auch an Medien im Umfeld von Ammersbek.

Nachfolgend der Brief im Wortlaut.

Wir sind in Sorge

Sehr geehrter Herr Dr. Görtz, sehr geehrter Herr Geißler, sehr geehrter Herr Bebensee,

es ist in einem extrem trockenen Sommer nicht verwunderlich, dass das Wasser der Strusbek und der Heisterbek nicht ausreicht, um die drei Timmerhorner Teiche zu füllen. Der größte jedoch, der Papen-dönckenteich, ist auch jetzt, nach ergiebigen Regenfällen, noch immer nicht wieder aufgestaut. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Gemeinde Ammersbek sorgt sich daher um das Biotop Timmerhorner Teiche und den Biotopverbund, aber auch um die Lebensqualität der Bewohner des Ortsteils Rehagen/Schäferdresch.

Den Grünen wurde am 16. Januar 2019 auf Nachfrage im Bauausschuss vom Bürgermeister mitgeteilt, dass der Eigentümer und Inhaber der Staurechte die Ansicht vertrete, er würde keine Fischzucht mehr betreiben und habe folglich auch keine Staupflichten mehr, worüber die Kreisbehörden informiert seien. Unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern drängt sich teilweise die Vermutung auf, dass hier eine Behörde der anderen den „schwarzen Peter“ zuschiebt und am Ende nichts passieren könnte bevor es zu spät ist. Das will, auch und gerade in Zeiten zunehmender Politik(er)-verdrossenheit, niemand von uns.

Wir fordern Sie daher dringend auf, schnellstmöglich zu prüfen, ob der Eigentümer nicht aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis, der Festsetzungen im  B-Plan und des Biotopschutzes zum Aufstau jetzt verpflichtet ist. Hierzu möchten wir Sie besonders auf folgende Sachverhalte hinweisen:

  • Ziel und inhaltlicher Schwerpunkt des Bebauungsplans 23, Timmerhorner Teiche, war im Wesentlichen "die beabsichtigten baulichen Entwicklungen in Einklang mit der bereits hochwertig entwickelten Gewässerlandschaft zu bringen" und deshalb "das Gewässer und weite Teile des Gewässerufers" zu sichern. Es ist daher eine Frage des Gemeinwohls, also ein öffentlicher Belang, den Teich als solchen zu erhalten. Hieraus ergibt sich eine Ver­pflichtung des Eigentums.
  • der Große Timmerhorner Teich ist im B-Plan 23 als Wasserfläche festgesetzt, hieraus ergibt sich eine Pflicht zum Erhalt des Stillgewässers ableitet.
  • der Teich ist ein eingetragenes Biotop und auch im B-Plan als geschützt festgesetzt. Der Nichterhalt der Wasserfläche führt zu Unterbrechungen im Biotopverbund und zur Verschlechterung der Biotopqualität oder gar zum Verlust seiner Funktion.
  • Seite 2 zum Schreiben vom 25.1.2019-

Wir appellieren an Sie als die zuständigen Behörden, jetzt tätig zu werden, bevor die Timmerhorner Teiche Geschichte sind. Die Menschen verbinden mit ihnen Lebensqualität und für viele Tiere sind sie wichtiger Lebensraum. Muscheln und Frösche wollen ihren Teich zurück! Was können und werden Sie JETZT tun, damit die Timmerhorner Teiche wieder mit Wasser und Leben gefüllt werden? 

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

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